Wichtige Information: Änderungen bei An- und Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die An- und Abmeldung Ihres Stromvertrags bei den Stadtwerken Stadtoldendorf GmbH.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Ab dem 6. Juni 2025 wird der Anbieterwechsel dank neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur schneller und einfacher. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft auch die Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen.

 

An- & Abmeldungen rechtzeitig melden

Ab dem 6. Juni 2025 müssen An- und Abmeldungen künftig im Voraus erfolgen. Bitte informieren Sie uns spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug.

 

Unnötige Kosten möglich

Bei verspäteter Abmeldung können zusätzliche Kosten anfallen, da die Stromversorgung bis zur Bearbeitung der Abmeldung weiterhin auf Ihren Namen läuft.

 

Rückwirkende Bearbeitung nicht möglich

Aus gesetzlichen Gründen ist es uns ab dann nicht mehr möglich, An- oder Abmeldungen rückwirkend zu bearbeiten.

 

Vertragslaufzeiten Kündigungsfristen bleiben unverändert

Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation.

 

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Ab dem 6. Juni 2025 ist für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Stromliefervertrags die sogenannte MaLo-ID erforderlich.

Ihr Verbrauch wird über einen Zähler erfasst – dieser hat eine feste Zählernummer, die sich nur bei einem Austausch des Geräts ändert. Jedem Stromzähler ist eine bestimmte Verbrauchsstelle zugeordnet, beispielsweise eine Wohnung oder ein Gewerberaum. Diese Zuordnung bezeichnet man als Marktlokation.

Um jede dieser Verbrauchsstellen im Energiemarkt eindeutig zu kennzeichnen, gibt es die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer wurde 2018 von der Bundesnetzagentur eingeführt und ist bundesweit einmalig.

Die MaLo-ID erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Energieversorgern und Kundinnen und Kunden erheblich – vergleichbar mit einer IBAN, die einem bestimmten Bankkonto zugeordnet ist.

Ab Juni 2025 wird die Angabe der MaLo-ID bei allen Änderungen Ihres Energievertrags verpflichtend sein.

Wo finde ich meine MaLo-ID?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wird vom für Ihren Wohnort zuständigen Netzbetreiber vergeben. Sie besteht aus elf Ziffern und ist der eindeutige Kennzeichner Ihrer Verbrauchsstelle.

Sie finden Ihre persönliche MaLo-ID auf folgenden Unterlagen:

    • im Anschreiben Vertragsbestätigung
    • auf Ihrer Jahresrechnung

Falls Sie Ihre MaLo-ID nicht finden oder unsicher sind, hilft Ihnen unser Kundenservice gern weiter.

Damit ein Anbieterwechsel künftig kurzfristig und digital abgewickelt werden kann, sind einheitliche Standards notwendig. Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) macht das möglich: Sie dient der eindeutigen Zuordnung jeder Verbrauchsstelle im Stromnetz.

Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler an einer bestimmten Adresse verknüpft – sie gehört also zur Wohnung, nicht zur Person. Bei einem Umzug bleibt die bisherige MaLo-ID bestehen und gilt weiterhin für die alte Verbrauchsstelle. An Ihrem neuen Wohnort erhalten Sie eine neue MaLo-ID, die dem dort installierten Stromzähler zugeordnet ist; fragen Sie Ihren Vermieter oder Vormieter nach der MaLo-ID oder wir werden für Sie Anfragen bei dem zuständigen Netzbetreiber, dies verursacht allerdings Zeitverzug .

Weiterlesen

Vom 31.07.2023 bis 15.08.2023 nur eingeschränkte Öffnungszeiten

Vom 31.07.2023 bis 15.08.2023 bieten die Stadtwerke Stadtoldendorf nur eingeschränkte Öffnungszeiten an.

  • dienstags, geöffnet (08.00-12.00)
  • donnerstags, geöffnet (08.00-12.00 + 13.00-15.00)

An allen anderen Tagen bleibt unsere Geschäftsstelle leider geschlossen

Sie erreichen unser Service-Center für Gas und Wasser unter der Tel.-Nr.: 0 55 32 50 178-10. Bei Fragen zu Strom wählen Sie bitte 05532 – 50178-20.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Weiterlesen

Ableser*innen unterwegs: Westfalen Weser erfasst Zählerstände im Raum Stadtoldendorf

Von Samstag, 01.04.2023, bis einschließlich Dienstag, 25.04.2023, liest der kommunale Netzbetreiber Westfalen Weser wieder die aktuellen Stände der Stromzähler in Stadtoldendorf sowie in Arholzen, Deensen, Heinade, Lenne und Wangelnstedt ab. Gleichzeitig erfasst das Unternehmen im Auftrag der Stadtwerke Stadtoldendorf die Gaszählerstände in Stadtoldendorf.

Unterstützt wird der Netzbetreiber bei den Ablesungen durch einen Dienstleister, die Ifi GmbH. Die befugten Ableser*innen können sich durch einen Ausweis als Beauftragte von Westfalen Weser ausweisen. Sie werden täglich in der Zeit von ca. 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von ca. 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Zählerstände ablesen, und zwar unabhängig vom jeweiligen Energielieferanten. Die Zählerstände werden dem entsprechenden Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Die Ableser*innen sind bemüht, alle Zählerstände zu erfassen. Sollten die Beauftragten die Kund*innen nicht antreffen, bekommen sie eine Terminkarte mit einem Vorschlag für einen zweiten Besuch. Wenn der Zeitpunkt nicht passt, können Kund*innen mithilfe der Terminkarte ihre Zählerstände auch online eingeben. Sie müssen dann nichts weiter tun. Haushalte, in denen in diesem Jahr keine Vor-Ort-Ablesung stattfindet, erhalten sofort ein Selbstableseschreiben.

Weiterlesen

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas – Lieferungen (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)

Als Ihr Erdgaslieferant möchten wir, die Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH, Sie als unsere Kunden über
Folgendes informieren:

Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.

Wer erhält die Soforthilfe?

  • Die DezemberSoforthilfe erhalten fast alle ErdgasKunden der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH.
  • Keine DezemberSoforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:
    • Letztverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM
      Kunde), an denen ein Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden entsteht,
    • Letztverbraucher für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den kommerziellen Be-
      trieb von Strom und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen, oder
    • Letztverbraucher, die zugelassene Krankenhäuser sind. 
  • Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch DezemberSoforthilfe (keine Geltung der Aus-
    nahme), wenn sie:
    • als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der
      Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum
      oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
      beziehen
    • als spezifische soziale Einrichtungen
      • zugelassene Pflege, Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kinderta-
        gesstätten und andere Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sind, die im Auf-
        gabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
      • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs,
        Wissenschafts und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstver-
        waltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen
        Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
      • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Re-
        habilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsan-
        bieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten
        Buches Sozialgesetzbuch sind.

Wichtiger Hinweis:

Sind Sie RLMKunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns

bis zum 31. Dezember 2022

in Textform (z.B. per EMail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören.

Andernfalls entfällt der Anspruch auf DezemberSoforthilfe.

Wie hoch ist die Dezember Soforthilfe?

Entlastungsbetrag für StandardLastprofilkunden das sind im Wesentlichen Privathaushalte und
kleine Unternehmen:

Hier berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der

  • Jahresverbrauchsmenge, die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben
  • geteilt durch 12
  • multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist
    zzgl.
  • allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat
    Dezember 2022 anfallen

Entlastungsbetrag für RLM Kunden:

Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der
Prognosemenge aus September 2022, die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022
entnommene gemessene Menge anzusetzen.

Wie wird die Dezember Soforthilfe abgewickelt?

Als StandardLastprofilkunden erhalten Sie eine vorläufige Entlastung noch im Dezember 2022/Januar
2023, die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung ver-
rechnet wird.

Bei RLM Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.

Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zah-
lung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese
Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.

Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, werden wir die im Dezember 2022
fällige Abschlagszahlung nicht einziehen.
Weitere gesetzliche Hinweise:

Wir weisen darauf hin, dass

  • Energieeinsparungen einen kostenmindernden Nutzen haben
  • die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird
Weiterlesen

EEG-Umlage entfällt zum 01. Juli 2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diesen Preisvorteil geben wir – wie es der Gesetzgeber verlangt – an unsere Kunden weiter. Der Strompreis wird sich ab dem genannten Datum um 3,723 ct/kWh (netto) 4,43 ct/kWh (brutto) reduzieren. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihren Abschlag nicht automatisch aufgrund des Wegfalls der EEG-Umlage anpassen. Sollten Sie diesen wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.

Wir sind für SIE da!

Ihre Stadtwerke Stadtoldendorf

Weiterlesen

Die Stadtwerke in Stadtoldendorf und Barsinghausen unterstützen bei Spendenaufruf für die ukrainische Partnerstadt Kovel

Die Barsinghäuser Stadtverwaltung hat unter der IBAN DE29 2515 1270 0000 2686 49 ein zentrales Spendenkonto für die Unterstützung der Menschen in der Partnerstadt Kovel (Ukraine) eingerichtet. Da seit Jahresbeginn die Stadtwerke Stadtoldendorf eng mit den Stadtwerken aus Barsinghausen zusammenarbeiten, wollen beide Energieversorger nun auch das Vorhaben der Stadt unterstützen und den Spendenbetrag pro gespendeten Euro um weitere 50 Cent erhöhen: „Wir als Stadtwerke Stadtoldendorf und mit unserem Kooperationsstadtwerk in Barsinghausen werden die eingegangenen Spendengelder aufrunden“, sagt Shteryo Shterev. Die Stadtwerke Stadtoldendorf und Barsinghausen wollen mit der Aktion die Hilfsmaßnahmen der Stadtverwaltung unterstützen und hoffen, dass sich möglichst noch viele weitere Menschen an der Unterstützung beteiligen.

Weiterlesen

Auswechselung der Gas- und Wasserleitung in der E.-Krösche-Str, Arnika- und Akeleiweg in Stadtoldendorf zur Erhöhung der Versorgungssicherheit

Die Stadtwerke Stadtoldendorf werden in diesem Jahr die Wasser- und Gasleistungen im E.-Krösche-Str, Arnika- und Akeleiweg auswechseln. Betroffen davon sind neben den Hauptleitungen auch die Hausanschlüsse. Die Auswechselungen dienen der Versorgungssicherheit der Wasser- und Gasversorgung. Es kann dabei zu Verkehrsbehinderungen sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger bzw. Radfahrer kommen. Kurzzeitige Wasserversorgungsunterbrechungen werden in aller Regel 24 Stunden vorher angekündigt.

Weiterlesen