Die Trennung von GasnetzanschlüssenWelche Möglichkeiten gibt es?

Da die Anzahl der Stilllegungen von Gasnetzanschlüssen stetig wächst, steigen auch die Kosten. Die Netzbetreibern müssen deshalb zukünftig die Kosten verursachergerecht abrechnen. Die Alternative, die Kostenbelastungen aus Stilllegungen weiterhin auf die Allgemeinheit umzulegen, können wir zukünftig nicht mehr anwenden.

Zur Beantragung der Trennung Ihres Gasnetzanschlusses leiten wir Sie direkt auf die richtige Seite von Westfalen Weser Netz. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Formulare
geleitet.

Wichtige Info

Wir bieten unseren Kunden mit inaktiven Gasnetzanschlüssen die Möglichkeit, die Trennung bis zum 31. Dezember 2025 kostenfrei bei uns zu beauftragen. Alle bis zum Jahresende eingehenden Anträge werden im Jahr 2025 und den darauffolgenden Jahren fortlaufend und kostenfrei bearbeitet.

Unsere Kunden können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

Kostenpflichtige Trennung
bei Beauftragung ab dem 01. Januar 2026
Vollständiger Rückbau
  • -Siehe Angaben kostenlose Trennung
  • – Erfolgt die Beauftragung ab dem 01.01.2026 trägt der Kunde die Kosten für die Trennung
  • – Die Gasleitung wird von der allgemeinen Versorgungsleitung getrennt und der Hausanschluss inkl. Hausdurchführung entfernt
  • – Zusätzlich möglich: Der Ausbau aller Netzanschlussleitungen auf dem Grundstück (Kosten nach Aufwand)
  • – Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme
  • – Der Netzanschluss ist nach dem Rückbau nicht mehr nutzbar
  • – Eine erneute Versorgung ist nur mithilfe eines neuen Anschlusses möglich
  • – Der Kunde selbst trägt die gesamten Kosten
1.483,19 € netto
1.765,00 € brutto
mit Ausbau Armaturen und Wanddurchführung:
2.420,17 € netto
2.880,00 brutto
zzgl. Ausbau Rohr: nach Aufwand