Unser Sondertarif “Erdgas vor Ort“

Kunden, die mit uns einen Jahresvertrag abschließen und einem Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen, bieten wir einen Sondertarif an. Dieser Sondertarif “Erdgas vor Ort“ ist um 0,41 Cent netto (0,49 Cent brutto) pro Kilowattstunde günstiger als der vergleichbare Grundversorgungstarif.

“Erdgas vor Ort“ erhalten Sie hier unter unserer Servicenummer 0 55 32 50 178 – 10

oder direkt bei uns in der Geschäftsstelle, Eschershäuser Str. 1.

3. Sondervertrag „Erdgas vor Ort“

Verbrauch in kWh/a Jahresgrundpreis netto
in EUR
Jahresgrundpreis brutto
in EUR
Arbeitspreis netto
pro ct/kWh
Arbeitspreis brutto
pro ct/kWh
Preisstand 01.01.2012        
Preisregelung 1        
0 – 3.839 24,00 28,56 7,40 8,81
Preisregelung 2        
3.840 – 50.000 120,00 142,80 4,90 5,83

Ab 50.001 kWh/a gilt ein Durchschnittspreis von 5,14 ct/kWh (brutto 6,12 ct/kWh) aus Arbeitspreis und Grundpreis

Der Erdgasverbrauch wird thermisch, das heißt nach Einheiten in Kilowattstunden (kWh), abgerechnet. Dabei werden die vom Gaszähler in Kubikmetern (m³) gemessenen Verbrauchsmengen mit einem Umrechnungsfaktor auf kWh umgerechnet.

Dieser Umrechnungsfaktor wird gebildet aus den mittleren Brennwerten eines Abrechnungszeitraumes unter Berücksichtigung von Gasdruck und -temperatur. Er wird in den Rechnungen mit ausgedruckt. Der Umrechnung liegt das Arbeitsblatt G 685 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) zugrunde.

Die Stadtwerke rechnen nach der Best-Abrechnung ab. Das heißt, jedem Kunden wird nach seinem Verbrauch automatisch der günstigste Tarif zugeordnet.

*Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von zurzeit 19 %. Rundungsdifferenzen können auftreten.

Diese Änderung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von „Erdgas vor Ort“

1. Voraussetzungen für eine Lieferung von „Erdgas vor Ort“
1.1 Die Lieferung von „Erdgas vor Ort“ ist nur für Kunden im Erdgas-Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Stadtoldendorf möglich, die das Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt verwenden. Voraussetzung für den Vertragsschluss und damit für die Erdgaslieferung ist, dass der Jahresverbrauch 300.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt und der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt. Der Erdgasliefervertrag bezieht sich auf die in der Auftragserteilung genannte Verbrauchsstelle. Die Preise verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde Erdgasverbrauchsgeräte einsetzt, um seinen Spitzenbedarf abzudecken.
1.2 Die Vertragspartner haben jederzeit das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
1.3 Das Erdgas darf vom Kunden nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Eine Weiterleitung an Dritte ist dem Kunden nur nach Zustimmung der Stadtwerke Stadtoldendorf gestattet.

2. Art und Umfang der Erdgaslieferung
Die Stadtwerke Stadtoldendorf liefern für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden Erdgas entsprechend den anerkannten technischen Regelungen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW-Regelwerk). Die Beschaffenheit des gelieferten Gases entspricht am Übergabepunkt des Verbrauchers der des DVGW-Arbeitsblattes G 260, Gas der zweiten Gasfamilie der Gruppe L mit ggf. einer Gasodorierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 280 und einem Übergaberuhedruck von min. 22 mbar. Die Stadtwerke Stadtoldendorf legen zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber oder die von diesem Netzbetreiber beauftragten Unternehmen gelieferten Angaben zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen.

3. Wirksamwerden des Vertrags, Laufzeit und Kündigung
3.1 Der Erdgasliefervertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum wirksam (in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht früher als zu den vom Kunden genannten Termin). Die Stadtwerke Stadtoldendorf sind zur Aufnahme der Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist. Dies gilt nicht, wenn die Gründe hierfür von den Stadtwerken Stadtoldendorf zu vertreten sind.
3.2 Der Erdgasliefervertrag „Erdgas vor Ort“ hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde gemäß § 20 Absatz 1 GasGVV berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Wechselt der Kunde innerhalb der Sonderprodukte der Stadtwerke Stadtoldendorf gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats.

4. Zählerstand
Die Stadtwerke Stadtoldendorf sind berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstands zum Vertragsbeginn eine rechnerische Abgrenzung vorzunehmen.

5. Lieferantenwechsel
Die Stadtwerke Stadtoldendorf werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Am Tage des Lieferantenwechsels liest der Kunde die Messeinrichtung ab und teilt den Stadtwerken Stadtoldendorf den Zählerstand schriftlich mit.

6. Bestimmung des Erdgasentgeltes und Anpassung
6.1 Der Kunde vergütet den Stadtwerken Stadtoldendorf ein Erdgasentgelt, das sich aus einem Jahresgrundpreis und einem Arbeitsentgelt zusammensetzt. Der Jahresgrundpreis wird für jeden eingebauten Zähler erhoben. Das  Arbeitsentgelt errechnet sich aus dem Arbeitspreis multipliziert mit der gelieferten Erdgasmenge in Kilowattstunden (kWh).
6.2 Die jeweils vereinbarten Preise sind Nettopreise. Sie beinhalten u. a. Netznutzungsentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgaben sowie Entgelte für Messung und Verrechnung. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %. Bei der Angabe der Bruttopreise können  Rundungsdifferenzen auftreten. Die im Auftragsformular unter Ziffer 5 angeführten Preise entsprechen dem dort  genannten Preisstand. Sollten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrags neue Preise veröffentlicht sein, gelten diese.
6.3 Für Änderungen des Erdgaspreises gilt § 5 Abs. 2 GasGVV entsprechend, auf die in Ziffer 6 des Auftrags Bezug genommen wird und die dem Kunden bei Auftragserteilung vorgelegen hat. Dies bedeutet, dass die jeweilige  Preisanpassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus dem Kunden mitgeteilt und dass sie dann  am jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam wird. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit steht dem Kunden im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines  Kalendermonats in Textform zu kündigen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Sonderkündigungsfrist gilt die mitgeteilte Preisanpassung als vereinbart. Die Stadtwerke Stadtoldendorf werden den Kunden auf die besondere Bedeutung des Verstreichens dieser Frist und die rechtliche Bedeutung seines Schweigens bei Nichtausübung des Kündigungsrechts in vorgenanntem Mitteilungsschreiben ausdrücklich und besonders hinweisen. Preisänderungen  werden nicht wirksam, sofern der Kunde bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrags die Einleitung eines  Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung gegenüber den Stadtwerken Stadtoldendorf nachweist.

7. Abrechnungsgrundlage
Grundlage der Abrechnung ist der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), der gemäß des DVGW-Arbeitsblattes G 685 „Thermische Gasabrechnung“ (Ausgabe 04/1993) ermittelt wird. Gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem  Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel) geringer ist.

8. Änderung der Vertragsbedingungen
Die Stadtwerke Stadtoldendorf sind berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Die Stadtwerke Stadtoldendorf werden dem Kunden die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform  mitteilen. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann er mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ausüben. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Sonderkündigungsfrist gilt die  mitgeteilte Änderung als vereinbart. Die Stadtwerke Stadtoldendorf werden den Kunden hierauf im  Mitteilungsschreiben besonders hinweisen.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von den Stadtwerken Stadtoldendorf mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes  Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.
9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung dieses Vertrags sowie Änderungen oder Ergänzungen desselben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Textformklausel. Kein Vertragspartner kann sich auf eine vom Vertrag abweichende Übung berufen, solange diese nicht vertraglich in Textform fixiert ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen sind, welche dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.

10. Zuständiger Netzbetreiber
Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH, Eschershäuser Str. 1, 37627 Stadtoldendorf
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.

11. Zuständiger Grundversorger
Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH, Eschershäuser Str. 1, 37627 Stadtoldendorf

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1 Gerichtsstand ist Holzminden.
12.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit sie nicht an die Verbrauchsstelle gebunden sind, ist Stadtoldendorf.

Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH Stand 01.07.2008