Rechtliche Grundlagen zur Biogas-Einspeisung
Die Gasnetzverordnung (GasNZV) vom 25. Juli 2005 regelt die Bedingungen,
zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den
Netzzugangsberechtigten gemäß $ 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewährt. Die Änderungen der GasNZV durch
Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl I S. 693) definiert
die Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.
Die GasNZV verpflichtet Netzbetreiber zur vorrangigen
Netzanschlusspflicht von Biogasanlagen und zur Gewährung eines
vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biogas.
Die Gasnetzentgeldverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 regelt u.a. die
Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den
Gasverteilernetzen. Die Änderungen der GasNEV durch Artikel 2 der
Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl I S. 693)regelt die Zahlungen und
die Höhe eines pauschalen Entgeltes an Transportkunden von Biogas durch
die Netzbetreiber.