Netzentgelte 2012

Preisblatt Netznutzung

Gültig ab 01.01.2012

Ab dem 01.10.2007 erfolgt der Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte „Zweivertragsvariante“. Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.
In diesem Preisblatt werden für eine erweiterte Transparenz „netzscharfe“ Entgelte (ohne Wälzung) und Gesamtentgelte (Ausspeiseentgelt inkl. Wälzung vorgelagerter Kosten) ausgewiesen. Zur Anwendung kommen die Preise inklusive vorgelagerter Netzkosten.

1. Lastganggemessene Kunden

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch < 1.500.000 kWh oder > 500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

1.1 Preistabelle für Arbeit und Leistung

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

  Ortsnetz vorg. Netz gesamt
Arbeitspreis: 0,278 ct/kWh 0,000 ct/kWh 0,278 ct/kWh
Leistungspreis: 10,64 €/kW 3,47 €/kW 14,11 €/kW

1.2 Anwendungsbeispiel (inkl. vorgelagertes Netz)

1.2.1 Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a

1.2.2 Netzentgeltformel für Arbeit

18.000.000 kWh/a * 0,278 ct/kWh = 50.040,00 €/a

1.4 Konzessionsabgaben

Alle o.g. Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Konzessionsabgabensätze für Tarifkunden Erdgas
gemäß Konzessionsabgabenverordnung
ct/kWh
ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
sonstige Erdgaslieferungen
bis 25.000 Einwohner
0,22

Der Konzessionsabgabensatz für Sondervertragskunden gemäß Konzessionsabgabenverordnung beträgt 0,03 ct/kWh.

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

2 Nicht lastganggemessene Kunden

Nach GasNZV §29 sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch ≤ 1.500.000 kWh und ≤ 500kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

2.1 Preistabelle

  Ortsnetz vorg. Netz gesamt
Arbeitspreis: 0,941 ct/kWh 0,216 ct/kWh 1,157 ct/kWh

2.2 Anwendungsbeispiel inkl. vorgelagertes Netz

2.2.1 Annahme

Netzkunde: Arbeit = 26.500 kWh/a

2.2.2 Arbeitspreis

26.500 kWh * 1,157 ct/kWh = 306,61 €/a

2.3 Mess- und Abrechnungsentgelte

Zählergruppe Messstellenbetrieb €/a Messung €/a Abrechnung €/a
G 2,5 - G 6 10,20 5,85 10,49
G 10 - G 25 23,16 5,85 10,49
G 40 - G 100 89,40 5,85 10,49
G 160 - G 400 138,96 5,85 10,49

2.4 Konzessionsabgaben

Alle o.g. Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unter-schiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Konzessionsabgabensätze für Tarifkunden Erdgas gemäß Konzessionsabgabenverordnung ct/kWh
ausschließlich Kochen und Warmwasser
bis 25.000 Einwohner
0,51
sonstige Erdgaslieferungen
bis 25.000 Einwohner
0,22

Der Konzessionsabgabensatz für Sondervertragskunden gemäß Konzessionsabgabenverordnung beträgt 0,03 ct/kWh.

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.