Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Erdgas

Die Netzentgelte der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH basieren auf der „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung-GasNEV)“ vom 25. Juli 2005 sowie dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20. März 2007 zum Genehmigungsantrag nach § 23a Abs. 1 EnWG der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH.

Beim Netzzugang nach der Zweivertragsvariante werden die Kosten für den Netzzugang der vorgelagerten Netzebenen Zusätzlich zu den unten genannten Entgelten in Rechnung gestellt.

1. Grund- und Ersatzversorgung

Mit Inkrafttreten der novellierten Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 obliegt der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH nach § 36 und § 38 EnWG im eigenen Erdgasnetzgebiet die Grund- und Ersatzversorgungspflicht für Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (Haushaltskunden). Die Allgemeinen Preise und Bedingungen im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas.

1.1. Preisregelungen

Verbrauch in kWh/a Jahresgrundpreis netto
in EUR
Jahresgrundpreis brutto
in EUR
Arbeitspreis netto
pro ct/kWh
Arbeitspreis brutto
pro ct/kWh
Preisstand 01.01.2012        
Preisregelung 1        
0 – 3.839 24,00 28,56 7,81 9,29
Preisregelung 2        
3.840 – 50.000 120,00 142,80 5,31 6,32

Ab 50.001 kWh/a gilt ein Durchschnittspreis von 5,55 ct/kWh (brutto 6,60 ct/kWh) aus Arbeitspreis und Grundpreis.

2. Versorgung nach Tarif mit Sondervertrag (Bestandskunden)

Grundlage für die Lieferung ist die "Gasgrundversorgungsverordnung" (GasGVV) vom 8.11.2006.

2.1. Preisregelungen

Verbrauch in kWh/a Jahresgrundpreis netto
in EUR
Jahresgrundpreis brutto
in EUR
Arbeitspreis netto
pro ct/kWh
Arbeitspreis brutto
pro ct/kWh
Preisstand 01.01.2012        
Preisregelung 1        
0 – 3.839 24,00 28,56 7,81 9,29
Preisregelung 2        
3.840 – 50.000 120,00 142,80 5,31 6,32

Der Erdgasverbrauch wird thermisch, das heißt nach Einheiten in Kilowattstunden (kWh), abgerechnet. Dabei werden die vom Gaszähler in Kubikmetern (m³) gemessenen Verbrauchsmengen mit einem Umrechnungsfaktor auf kWh umgerechnet.

Dieser Umrechnungsfaktor wird gebildet aus den mittleren Brennwerten eines Abrechnungs-zeitraumes unter Berücksichtigung von Gasdruck und -temperatur. Er wird in den Rechnungen mit ausgedruckt. Der Umrechnung liegt das Arbeitsblatt G 685 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) zugrunde.

Die Stadtwerke rechnen nach der Best-Abrechnung ab. Das heißt, jedem Kunden wird nach seinem Verbrauch automatisch der günstigste Tarif zugeordnet.

*Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von zurzeit 19 %. Rundungsdifferenzen können auftreten.

Diese Änderung tritt am 01.01.2012 in Kraft.